Datenschutzrichtlinie auf der Website eines Unternehmens in den Niederlanden – was dort stehen muss

AgencjAI

Verifiziert am 24.09.2026 · 1 Minute Lesezeit

Sie benötigen lediglich ein Formular oder eine E-Mail-Adresse auf der Website und schon erfassen Sie personenbezogene Daten. Das niederländische Recht (AVG, das Äquivalent der DSGVO) verlangt dann, dass Sie in einfachen Worten sagen, was mit ihnen passiert – es ist eine Unterseite, die einmal erstellt wird.

Ein Browserfenster mit einer Seite, davor ein gefaltetes Dokument mit einem Vorhängeschloss, einem Schild und einem Keks auf einem Teller

Wenn Sie es brauchen

  • Sie haben das Formular — Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sind personenbezogene Daten, auch wenn sie nur in Ihrem Posteingang landen.
  • Sie geben Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an — Wenn jemand schreibt oder anruft, verarbeiten Sie deren Daten.
  • Sie verfügen über Statistiken, eine Google-Karte oder ein Facebook-Plugin - Darüber hinaus besteht eine Einwilligung zu Cookies.

Was muss darin enthalten sein?

Datenschutzrichtlinie, sechs Punkte: Wer erhebt Daten, welche Daten und warum, für wie lange, wem Sie sie zur Verfügung stellen, welche Rechte der Besucher hat, wo er schreiben kann
Konkret: „Name, Telefonnummer und E-Mail aus dem Formular – zur Beantwortung der Anfrage.“

Beispiel für die Speicherdauer: „Wir bewahren die Korrespondenz ab dem letzten Kontakt ein Jahr lang auf.“ Normalerweise stellen Sie die Daten dem Unternehmen zur Verfügung, das Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Hosting verwaltet – das ist normal, es muss nur ersetzt werden.

Cookies sind ein separates Thema

Die Zustimmung zu Cookies ist nur erforderlich, wenn tatsächlich etwas erfasst wird: Werbestatistiken, Facebook-Pixel, Google Maps. Ohne sie wäre das Banner „Ich stimme Cookies zu“ möglicherweise unnötig. Die Statistiken auf unseren Webseiten beinhalten keine Tracking-Dateien, sodass der Besucher beim Betreten kein Pop-up-Fenster erhält.

Jede von uns bereitgestellte Website verfügt über eine eigene Datenschutzseite, die für Ihr Unternehmen geschrieben wurde. Was sonst noch auf der Seite stehen muss: „Was muss auf der Website eines Unternehmens in den Niederlanden stehen?”.

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Sollten Sie nach der Lektüre dieses Textes feststellen, dass Ihrer Website etwas fehlt, überprüfen wir dies kostenlos und Sie erhalten eine Auflistung der Einzelheiten mit Belegen für jeden Punkt. Sie müssen nichts bestellen.

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